Spende von ausrangiertem Material

Die Europäische Schule Luxemburg II (EE2) stellt ausgemustertes oder nicht mehr genutzes Material, Möbel und Computerhardware gemeinnützigen Organisationen, soziokulturellen Zentren oder Schulen, die in einem EU-Mitgliedstaat registriert sind, zur Verfügung.

Die EE2 lädt interessierte Personen ein, ihren Antrag auf Material gemäß den in dieser Einladung dargelegten Spendenrichtlinien einzureichen. Materialspenden werden nach Ermessen der EE2 durchgeführt und von Fall zu Fall in der Reihenfolge der Einreichung entschieden.

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Verfügbares Material

Eine Liste des derzeit verfügbaren Materials ist in den nachstehenden Dokumenten veröffentlicht.

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Wie gehen Sie vor?

Anfragen sind in Französisch oder Englisch an die Schulleitung an die folgende E-Mail-Adresse zu richten: MAM-PROCUREMENT@EURSC.EU

Bitte geben Sie an:

  • Im Betreff: „Anfrage für Materialspende“
  • Den Namen Ihrer Vereinigung/Institution
  • Die Adresse der Vereinigung/Institution
  • Die Kontaktdaten des Leiters
  • Die Liste der gewünschten Artikel
  • Eine ausführliche Begründung des Zwecks der Anfrage

 

Bitte fügen Sie bei:

  • Den Nachweis oder Beleg, welcher den Status Ihrer Organisation/Institution belegt
  • Einen Bankauszug Ihrer Bank

 Es ist auch möglich, einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren, um den Zustand des Materials zu überprüfen.

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Kriterien für die Förderfähigkeit

Um förderfähig zu sein, müssen die Anträge von einer gemeinnützigen Organisation, die soziale oder pädagogische Aktivitäten ausübt, einem soziokulturellen Zentrum oder einer öffentlichen oder privaten gemeinnützigen Bildungseinrichtung eingereicht werden. Anträge von politischen Parteien sind nicht zulässig. Anträge von Einzelpersonen werden nicht angenommen. Die EE2 behält sich das Recht vor, zu entscheiden, ob die Antragsteller diese Kriterien erfüllen und Anträge abzulehnen.

Die Bildungseinrichtungen müssen von den zuständigen lokalen Behörden anerkannt sein. Daher muss der Antrag einen Nachweis über diese Anerkennung enthalten (z. B. die Registrierung beim Bildungsministerium, die Veröffentlichung im Amtsblatt der Regierung usw.). Gemeinnützige Organisationen müssen nachweisen, dass sie in einem EU-Mitgliedstaat registriert sind (z. B. Rechtsstatus oder Registrierung als gemeinnützige Organisation).

Die berechtigten Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Sollte das gewünschte Material nicht verfügbar sein, wird die Schule oder Institution schriftlich darüber informiert, dass ihr Antrag bearbeitet wird, sobald das Material verfügbar ist.

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Mit der Einreichung eines Spendenantrags gemäß dem vorliegenden Verfahren erkennen die erfolgreichen Antragsteller Folgendes an:

Die ausgewählten Antragsteller sind voll verantwortlich für die Organisation der Abholung oder des Transports des Materials von den Räumlichkeiten der Europäischen Schule Luxemburg II in Bertrange bis zu seinem endgültigen Bestimmungsort und tragen allein die entsprechenden Kosten. Sie müssen das Material innerhalb von vier Monaten nach Erhalt des Bestätigungsschreibens abholen, andernfalls wird es wieder anderen Institutionen zur Verfügung gestellt.

 

Nach Erhalt des Materials werden die erfolgreichen Antragsteller aufgefordert, ein Schreiben zu unterzeichnen, in dem sie unter anderem erklären, dass sie:

  • Das Recht der Europäischen Schule Luxemburg II anerkennen, das Projekt, das von einer Materialspende profitiert hat, vor Ort zu überprüfen
  • Das Recht der Europäischen Schule Luxemburg II anerkennen, die Liste der gespendeten Materialien und die Identität des Empfängers auf ihrer Website zu veröffentlichen
  • Damit einverstanden sind, dass die Europäischen Schule Luxemburg II keine Art von Unterstützung oder Garantie für das gespendete Material bieten wird
  • Sich dazu verpflichten, die mit der Einfuhr des Materials in das Bestimmungsland verbundenen Steuern oder Abgaben zu begleichen
  • Die Transportmodalitäten selbst festzulegen und die Kosten für den Transport von Luxemburg bis zum Endbestimmungsort des Materials zu tragen
  • Sicherzustellen, dass das Material am Ende seiner Lebensdauer auf umweltfreundliche Weise entsorgt wird